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Was ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist eine Fotokopie der Personenstandsurkunde. Diese Urkunde spiegelt das Grundregister und alle darin eingetragenen Veränderungen des Personenstandes (wie Namensänderungen und Adoptionen) wieder. Sie ist von beiden Verlobten bei der Anmeldung einer Eheschließung beim Standesamt vorzulegen. Bei der Anmeldung der Eheschließung soll die beglaubigte Abschrift nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Ein beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (Geburtenbuch) beinhaltet alle Daten, die das Standesamt in Verbindung mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten diese Urkunde zusammen mit eventuell vorhandenen Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern das zuständige Standesamt bereits ein elektronisches Register führt) oder als Kopie bzw. als wortgenaue Abschrift von dem Geburtseintrag aus dem jeweiligen Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt einschließlich der Geburtszeit und den zusätz­lichen Angaben zu beiden Elternteilen enthält der Ausdruck alle Änderungen.
Die persönlichen Daten aus dem Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke werden daher nur für die Personen erstellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie dem

Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge wie Kinder Enkel oder Geschwister, sofern sie ein berechtigtes Interesse haben und nachweisen können.
Andere Personen, auch nähere Verwandte erhalten diese Urkunde nur dann, wenn sie ihr rechtliches Interesse nachweisen können.

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