Es gibt keine wortwörtliche Definition, was „malerfertig gespachtelt“ heißt.
Im Grunde bedeutet es, dass diese Formulierung erst noch definiert werden muss. „malerfertig“ ist zwar ein gängiger Ausdruck, der aber keiner präzisen Definition unterliegt. Im weitesten Sinne soll es soviel heißen, wie der Maler braucht den Untergrund nicht zu verspachteln, sondern kann gleich mit seiner eigentlichen Arbeit beginnen. Es ist eine Umschreibung im Arbeitsablauf, in der aufgelistet wird wer was zu tun hat.
In Ausschreibungen wird oft von „malerfertigen“ Oberflächen gesprochen. Allerdings gibt es auch Ausschreibungen, die besagen, dass der Maler die Verspachtelung der Fugen selbst übernehmen muss. Dies bedeutet für den Trockenbauer, dass der Untergrund nur verschraubt aber nicht mehr gespachtelt werden muss.
„malerfertig gespachtelt“ beschreibt im Großen und Ganzen mit welchem Untergrund und mit welcher Qualität der Maler zu rechnen hat.
Es ist eher eine umgangssprachliche Beschreibung, denn das Wort „malerfertig“ trägt der Forderung nach einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nicht ausreichend Rechnung.
Zusammengefasst kann der Maler bei diesem Begriff davon ausgehen, dass eine Standard-Verspachtelung der Qualitätsstufe Q2 für Gipsplatten vorliegt. Dieser ist geeignet für Raufaser, Strukturputz oder Ähnliches. Gibt es darüber Uneinigkeiten, entscheidet das, was im Vertrag festgelegt ist oder wer den besseren Anwalt hat.
„Malerfertig gespachtelt“ ist ein im Bauwesen nicht genormter Begriff, wird aber häufig verwendet und in den meisten Fällen auch richtig zugeordnet.